Impulsschmiede

27.09.2023 – 2 Minuten Lesezeit

Boost your Business: Die Energiekostenpauschale für Start-ups und KMUs in Österreich

Hey Folks, dieser Blog ist für unsere Selbständigen, Start-up-Helden und KMU-Champs! Wir sprechen über die Energiekostenpauschale in Österreich, die Sie mit Pauschalförderungen zwischen 110 € und 2.475 € unterstützen kann.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Unternehmen zu entlasten – unkompliziert und ohne bürokratischen Aufwand!

Was?

Die Energiekostenpauschale beträgt zwischen 110 € und max. 2.475 € und liefert einen Energieschub für 2022. Sie ist eine finanzielle Starthilfe, die speziell für Start-ups und KMUs entwickelt wurde, um Sie bei den hohen Energiekosten zu unterstützen.

Förderung von max. 2.475 € für Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 10.000 € und 400.000 € mit Sitz in Österreich.

Wie?

Um den Boost zu bekommen, muss der Firmensitz in Österreich sein und der Jahresumsatz 2022 sich zwischen 10.000 € und 400.000 € bewegen. Die Höhe des Boosts hängt von Branche und Umsatz ab. Alle Details finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.

Wer?

Bereits gegründete Unternehmen, Start-ups und KMUs, die die Umsatzkriterien erfüllen, sind grundsätzlich förderfähig. Aber es gibt Ausnahmen, z.B. wenn Sie Ärzte, Notare oder Superhelden sind.

Achtung!

Es ist nicht möglich für denselben Zeitraum sowohl den Energiekostenzuschuss als auch die Energiekostenpauschale zu beantragen.

Wann?

Einreichtermine

Anträge können seit Mai 2023 gestellt werden

Projektzeiträume

Für Unternehmen, die die Voraussetzungen für den Energiekostenzuschuss nicht erfüllen, gibt es drei Förderperioden.
Die Energiekostenpauschale kann für folgende Zeiträume beantragt werden

  • Februar 2022 bis 31. Dezember 2022

  • Februar 2022 bis 30. September 2022

  • Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022

Ablauf und Beantragung

Selbst-Check (Verfügbar)

Führen Sie den Selbst-Check durch, um Ihre Förderberechtigung zu überprüfen: Selbst-Check.

Antragsstellung (seit ca. Mitte Mai 2023)

Die Beantragung erfolgt ausschließlich über das Unternehmerserviceportal (USP).

Registrierung im USP (falls erforderlich)

Falls Sie noch nicht im USP registriert sind, können Sie dies hier tun: USP Registrierung.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur von Ihrem Unternehmen selbst gestellt werden kann, nicht durch einen Steuer- oder Unternehmensberater.

Erforderliche Handysignatur oder ID Austria

Um den Antrag zu stellen, benötigen Sie eine Handysignatur oder ID Austria.

Branchenzuordnung (ÖNACE) im USP

Stellen Sie sicher, dass die richtige Branchenzuordnung (ÖNACE) in Ihrem USP-Profil hinterlegt ist.

Datenprüfung und Auszahlung

Nach Antragstellung erfolgt die Prüfung Ihrer Daten.

Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und die Förderung wird kurz danach ausbezahlt.

Antrag und Entscheidung

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir sowohl telefonisch als auch per E-Mail zur Verfügung.

Reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein und profitieren Sie von dieser Möglichkeit zur Entlastung.