Stand: 08.10.2025 · Vertragssprache: Deutsch
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Impulsschmiede e.U. (im Folgenden „Impulsschmiede“) und Unternehmer:innen im Sinne des § 1 UGB (im Folgenden „Auftraggeber“) sowie Personen, die sich in Vorbereitung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit befinden („Gründer:innen“). Das Angebot der Impulsschmiede richtet sich ausschließlich an Unternehmer:innen und Gründer:innen; Verbraucher:innen (KSchG) sind ausdrücklich ausgeschlossen.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Impulsschmiede ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3. Die AGB sind im Website-Footer abrufbar. Bei Angeboten per E-Mail werden die AGB vor Vertragsschluss per Link zugänglich gemacht; auf Wunsch werden sie als PDF übermittelt.
2.1. Impulsschmiede erbringt Unternehmensberatungsleistungen, u. a. zur Erstellung/Optimierung von Geschäftskonzepten und betriebswirtschaftlichen Planrechnungen, Finanzierung, Förderungen, Marketing/Vertrieb, Internationalisierung sowie weiteren betriebswirtschaftlichen Themen.
2.2. Leistungsinhalt, Meilensteine, Dauer, Vergütung ergeben sich aus Angebot/Auftragsbeschreibung („Leistungsvereinbarung“).
2.3. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, sind Termine/Fristen unverbindliche Planwerte.
2.4. Impulsschmiede kann Subunternehmer einsetzen. Die Verantwortung für die Vertragserfüllung verbleibt bei Impulsschmiede.
3.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von Impulsschmiede pera E-Mail bestätigt oder einen Buchungsvorgang (z. B. via Cal.com) verbindlich abschließt.
3.2. Die zum Zeitpunkt der Annahme gültigen AGB wurden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise zugänglich gemacht (Link/PDF) und werden Vertragsbestandteil.
4.1. Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig bereit und benennt eine verantwortliche Kontaktperson.
4.2. Er informiert über Parallelprojekte/-beratungen und relevante Änderungen.
4.3. Verzögerungen infolge verspäteter/unvollständiger Mitwirkung verlängern Fristen und können Mehrkosten verursachen.
4.4. Soweit nicht ausdrücklich übernommen, verbleiben rechtliche/steuerliche Prüfungen beim Auftraggeber; Impulsschmiede erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung.
5.1. Änderungswünsche sind schriftlich mitzuteilen. Impulsschmiede teilt Auswirkungen auf Aufwand, Preis und Termine mit; Änderungen gelten erst nach Bestätigung als beauftragt.
5.2. Ergebnisse/Teillieferungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 10 Kalendertagen nach Zugang konkret und schriftlich wesentliche Mängel rügt.
6.1. Impulsschmiede setzt KI-Tools ausschließlich assistierend ein (z. B. Strukturierung, Formulierung, Recherche). Verbindliche Inhalte werden menschlich geprüft („Human-in-the-Loop“).
6.2. Keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit Rechtswirkung oder ähnlicher erheblicher Beeinträchtigung (Art. 22 DSGVO).
6.3. Daten werden nach dem Prinzip der Datenminimierung verarbeitet; soweit Drittanbieter eingesetzt werden, erfolgt dies im Rahmen der Datenschutzerklärung (insb. Auftragsverarbeitung/Standardvertragsklauseln/EU-Region, sofern verfügbar).
6.4. Soweit der Auftraggeber besondere Kategorien personenbezogener Daten iSd Art. 9 DSGVO übermitteln möchte, ist dies vorab mit Impulsschmiede ausdrücklich abzustimmen.
7.1. Hinweise zu Förderprogrammen/Finanzierungen und die Unterstützung bei Anträgen erfolgen mit Sorgfalt, jedoch ohne Garantie einer Bewilligung/Finanzierungszusage; Entscheidungen treffen ausschließlich Förderstellen/Finanzinstitute.
7.2. Vereinbarte Erfolgshonorare (falls vorgesehen) und deren Bemessungsgrundlagen ergeben sich aus der Leistungsvereinbarung. Ein Erfolgshonorar entsteht, wenn die vereinbarten Erfolgsparameter eintreten (z. B. Zusage/Fördervertrag). Branchenübliche Nachlauffristen können vereinbart werden.
8.1. Vergütung nach Zeitaufwand, als Pauschale, Monatspauschale, Erfolgshonorar oder Kombination – gemäß Leistungsvereinbarung.
8.2. Mangels abweichender Vereinbarung: 50 % bei Projektstart, 50 % bei Abschluss; bei mehrstufigen Projekten meilensteinbezogene Abrechnung.
8.3. Reise-/Neben-/Fremdkosten (z. B. Gebühren, Gutachten, Übersetzungen) werden nach Nachweis weiterverrechnet; Reisen erfolgen nach vorheriger Abstimmung.
8.4. Preise zuzüglich USt. · Rechnungen sind binnen 14 Tagen netto zahlbar.
8.5. Bei Verzug gelten gesetzliche Verzugszinsen gem. § 456 UGB sowie Mahn-/Betreibungskosten (RATG/Inkassoverordnung).
9.1. Mit Annahme des Angebots entsteht ein verbindlicher Beratungsvertrag. Die im Angebot vereinbarte Anzahlung (in der Regel 50 % des Auftragswertes) ist ab Vertragsabschluss, jedenfalls aber sofort nach elektronischer Übermittlung der Anzahlungsrechnung, fällig.
9.2. Die Anzahlung dient der Absicherung der Vertragserfüllung durch den Auftraggeber und ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht rückerstattbar.
9.3. Tritt der Auftraggeber nach Angebotsannahme, aber vor Beginn der Leistungserbringung zurück oder wenn der Auftrag aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht durchgeführt werden kann, so behält Impulsschmiede jedenfalls eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Auftragswertes ein.
9.4. Nach Beginn der Leistungserbringung (z. B. Durchführung von Workshops, Erstellung von Konzepten, Antragstellungen) ist eine Rückerstattung von Anzahlungen ausgeschlossen. Bereits begonnene oder erbrachte Leistungen sind jedenfalls voll zu vergüten.
9.5. Unabhängig davon bleibt Impulsschmiede berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs oder nicht fristgerecht geleisteter Anzahlung nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen.
10.1. Verträge gelten für die in der Leistungsvereinbarung definierte Projektlaufzeit; mangels Festlegung unbefristet.
10.2. Ordentliche Kündigung unbefristeter Verträge: jeweils zum Monatsende mit 14 Tagen Frist.
10.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vom Recht zur ordentlichen Kündigung unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten in erheblichem Maße verletzt, sich trotz Nachfrist in Zahlungsverzug befindet, Vertraulichkeits- oder Urheberrechte verletzt, gegen eine vereinbarte Exklusivität verstößt oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
10.4. Bei Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten; vereinbarte Mindestsätze/Pauschalen sind anteilig bzw. wie vereinbart fällig. Erfolgshonorare bleiben geschuldet, wenn die Erfolgsparameter innerhalb der vereinbarten Nachlauffrist eintreten.
11.1. Beide Parteien verpflichten sich, über alle als vertraulich bezeichneten oder nach den Umständen als vertraulich anzusehenden Informationen Stillschweigen zu bewahren. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
11.2. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:
Geschäftsgeheimnisse, Informationen über Aufbau und Funktionalität der internen Infrastruktur und Sicherheitssysteme, geschäftliche Beziehungen sowie Geschäftsstrategien,
mündliche, schriftliche und digital verkörperte Informationen (Daten) technischer und/oder geschäftlicher Art, einschließlich Muster, Entwürfe und Kenntnisse, die im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen oder der Vertragserfüllung ausgetauscht werden,
sämtliche Unterlagen und Informationen, die Gegenstand technischer oder organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach Art und Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind,
das Bestehen und der Inhalt dieser Vereinbarung.
11.3. Keine vertraulichen Informationen sind solche, die
der Öffentlichkeit bereits vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder später ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden,
dem Empfänger vor der Offenlegung nachweislich ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht bekannt waren,
dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden.
11.4. Impulsschmiede darf den Auftraggeber zu Referenzzwecken namentlich nennen und dessen Logo auf eigenen Werbemitteln (z. B. Website, Präsentationen, Broschüren) verwenden, sofern keine vertraulichen Details offengelegt werden. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
12.1. Urheber-/Leistungsschutzrechte an Entwürfen, Konzepten, Analysen, Texten, Plänen etc. verbleiben bei Impulsschmiede bzw. deren Lizenzgebern.
12.2. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den vertraglich definierten Ergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke und den vereinbarten Zweck/Umfang.
12.3. Weitergabe, Bearbeitung, Veröffentlichung über den vereinbarten Zweck hinaus bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Open-Source-/Drittlizenzen bleiben unberührt.
12.4. Vorleistungen/Tools/Methoden/Know-how von Impulsschmiede bleiben jederzeit deren alleiniges Eigentum.
13.1. Impulsschmiede haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit nur für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.2. Haftungsausschluss für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Folgeschäden, Datenverluste, mittelbare Schäden, sofern gesetzlich zulässig.
13.3. Haftungshöchstgrenze: insgesamt maximal die im jeweiligen Auftrag tatsächlich bezahlte Netto-Vergütung.
13.4. Gewährleistung: Impulsschmiede ist berechtigt und verpflichtet, bekannt gewordene Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben. Gewährleistungsfrist: 6 Monate ab Abnahme/Leistung, sofern dispositiv zulässig.
13.5. Soweit Leistungen Dritter verwendet werden, tritt Impulsschmiede etwaige Ansprüche gegen diese Dritten an den Auftraggeber ab; der Auftraggeber macht diese vorrangig geltend.
14.1. Es gilt die Datenschutzerklärung von Impulsschmiede (Website-Footer).
14.2. Impulsschmiede ist regelmäßig eigener Verantwortlicher iSd DSGVO. Soweit Impulsschmiede ausnahmsweise personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vorab eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO).
Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle (u. a. Naturereignisse, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall von Energie/Netzen/Cloud-Diensten, Liefer-/Transportausfälle) befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten; Fristen verlängern sich angemessen.
Soweit vereinbart, beauftragt der Auftraggeber für den vereinbarten Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit keinen weiteren Berater, der mit Impulsschmiedes Leistungen unmittelbar konkurriert, es sei denn, Impulsschmiede stimmt zuvor schriftlich zu.
17.1. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
17.2. Änderungen/Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend, sofern nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist).
17.3. Impulsschmiede kann die AGB für künftige Verträge ändern; die jeweils gültige Fassung ist auf der Website abrufbar.
18.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Wien, Österreich.
18.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
18.3. Salvatorisch: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
18.4. Elektronische Kommunikation (E-Mail) ist zulässig, sofern nicht zwingend Schriftform vorgeschrieben ist.