Impulsschmiede

08.07.2025 – 2 Minuten Lesezeit

Rückwirkend Fördergeld erhalten – Die Forschungsprämie für Unternehmen.

Wer forscht, investiert in die Zukunft – und genau das honoriert die Republik Österreich mit der Forschungsprämie. Unternehmen, die in neue Technologien, Produkte oder Prozesse investieren, können sich bis zu 14 % ihrer F&E-Kosten zurückholen. Ganz gleich ob Startup, KMU oder Großbetrieb – entscheidend ist der Innovationsgrad. In diesem Beitrag zeigen wir, wie du die Prämie nutzen – und sogar rückwirkend geltend machen kannst.

„Forschung ist kein Privileg der Großen.“ KMU, Startups und sogar Einzelunternehmen können profitieren – wenn sie innovativ sind.

Wer kann die Forschungsprämie beantragen?

Die Forschungsprämie richtet sich an alle Unternehmen mit F&E-Aktivitäten – vom Ein-Personen-Startup bis zum Industriekonzern. Förderfähig sind:

  • Startups, KMU und Großunternehmen

  • Betriebe mit experimenteller oder industrieller Forschung

  • Branchenübergreifend – von Softwareentwicklung, Maschinenbau, BioTech bis hin zur Produktion

Auch Softwareentwicklungen können gefördert werden – einschließlich Eigenleistungen des Gründers oder der Gründerin sowie externer IT-Dienstleistungen wie Programmier- oder Architekturtätigkeiten.

Dabei ist eine saubere Dokumentation des Entwicklungsprozesses essenziell – sie zeigt, dass es sich um zielgerichtete, strukturierte F&E handelt und nicht um reine Umsetzungstätigkeit.

💡 Das Team der Impulsschmiede unterstützt Sie gern bei der gesamten Abwicklung – von der Projektanalyse bis zur finalen Antragstellung. Wir übernehmen die Abstimmung mit der FFG, die Aufbereitung aller Unterlagen sowie die Einreichung beim Finanzamt.

„Es gibt kein Limit nach oben – nur nach hinten.“ Der rückwirkende Charakter macht diese Förderung besonders attraktiv.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Forschungsprämie ist eine steuerliche Förderung gemäß § 108c EStG – sie wird in Form einer Gutschrift direkt vom Finanzamt ausbezahlt und beträgt aktuell 14 % der förderfähigen F&E-Kosten.

  • Auch rückwirkend möglich – bis zu 4 Jahre für bereits abgeschlossene Geschäftsjahre

  • Unabhängig vom Gewinn – die Auszahlung erfolgt auch bei Null-Gewinn oder Verlust.

  • Keine Obergrenze – auch große Innovationsprojekte können voll profitieren.

Typische förderfähige Kosten sind:

  • Gehälter von F&E-Mitarbeiter:innen

  • Material- und Sachkosten im Rahmen von Forschungsprojekten

  • Externe Forschungs- und Entwicklungsaufträge

  • Auch Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen, inkl. Eigenleistungen

„Viele wissen nicht, dass sie Anspruch hätten – obwohl sie längst investieren.“ Rückwirkend einreichen heißt: vergangene F&E-Ausgaben zu Geld machen.

Warum sich ein genauer Blick lohnt.

Der größte Vorteil: Die Forschungsprämie kann auch für bereits abgeschlossene Geschäftsjahre beantragt werden – bis zu 4 Jahre rückwirkend. Selbst wenn der Jahresabschluss schon erfolgt und die Steuer bereits bezahlt ist, kann das Projekt nachträglich eingereicht und geprüft werden.

So wird nachträglich Geld für bereits getätigte Investitionen in F&E lukriert – ein klarer Vorteil, insbesondere für Unternehmen, die ihre Entwicklungsarbeit aus Eigenmitteln finanziert haben. Das verbessert die Liquidität – und das ganz ohne Risiko.

💡 Wichtig: Nicht nur klassische F&E mit Patentanmeldung ist gemeint. Entscheidend für ein positives FFG-Gutachten ist, dass das Projekt einen nachweisbaren Innovationsgrad aufweist – also technisch neuartig ist, über den aktuellen Stand der Technik hinausgeht und eine systematische Problemlösung verfolgt.

Du forschst – wir fördern.

Viele Unternehmen schöpfen ihr Potenzial nicht aus, weil sie die Hürden einer Antragstellung scheuen.
Wir prüfen zunächst, ob dein Projekt grundsätzlich förderfähig ist. Ist das der Fall, begleiten wir dich Schritt für Schritt – von der Erstellung des Antrags, über die Einholung des FFG-Gutachtens bis hin zur Einreichung beim Finanzamt.

So wird aus Innovation auch finanzielle Entlastung.